Taufe

Sie haben sich entschlossen Ihr Kind taufen zu lassen?

Dann kommen Sie bitte möglichst frühzeitig – zumindest 2 Monate vor dem Wunschtermin – mit folgenden Unterlagen (soweit vorhanden) in die Pfarrkanzlei:

• Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes

• Taufscheine der Eltern

• Heiratsurkunde

• Trauungsschein (wenn Sie kirchlich verheiratet sind)

• bzw. Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie nicht verheiratet sind

• Taufschein mit Eintragung der Firmung des Paten

• Beruf und Adresse des Paten

Zusätzliche Information zum Taufschein:
Sollten die Eltern oder der Taufpate/die Taufpatin nicht in Österreich getauft worden sein bzw. nicht in Österreich ihren Wohnsitz haben, dann benötigen wir eine Taufscheinergänzung oder aktuelle Bestätigung des kirchlichen Personenstandes der Taufpfarre (wenn möglich als internationale Version mit Angaben in Latein oder Englisch zusätzlich zur Landessprache, wenn das Formular in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt ist.)

Voraussetzungen für die Patenschaft:
römisch-katholisch, gefirmt, wenn verheiratet, dann kirchlich

In der Pfarrkanzlei wird dann die Taufanmeldung vorgenommen bzw. das Taufprotokoll erstellt, sowie ein Termin für das Taufgespräch mit dem Priester/Diakon vereinbart.

Sollten Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre (St. JohannNepomuk, Nepomukgasse 1, 1020 Wien) getauft wird, dann kommen Sie bitte dennoch mit den obengenannten Unterlagen in die Pfarrkanzlei, damit eine Tauferlaubnis erteilt werden kann.

Wir ersuchen Sie möglichst frühzeitig –etwa 2 Monate vor dem Wunschtermin mit den Unterlagen bei uns vorbeizukommen.